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   VG Stade, 24.03.2003 - 1 B 149/03   

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https://dejure.org/2003,14594
VG Stade, 24.03.2003 - 1 B 149/03 (https://dejure.org/2003,14594)
VG Stade, Entscheidung vom 24.03.2003 - 1 B 149/03 (https://dejure.org/2003,14594)
VG Stade, Entscheidung vom 24. März 2003 - 1 B 149/03 (https://dejure.org/2003,14594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; Flüchtling; Identitätsnachweis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 FeV ; § 16 Abs. 3 FeV; § 17 Abs. 5 FeV ; § 21 Abs. 3 Ziff. 1 FeV
    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Nachweis über Ort und Tag der Geburt; Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 17. Dezember 2001 ; Überprüfung der Identität des Fahrerlaubnisbewerbers ; Erteilung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Nachweis über Ort und Tag der Geburt; Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 17. Dezember 2001 ; Überprüfung der Identität des Fahrerlaubnisbewerbers ; Erteilung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Hannover, 14.09.2011 - 9 A 1640/11

    Ausweisersatz; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnisantrag; Fahrerlaubnisprüfung;

    Die Feststellung, ob der erschienene Kandidat mit der im Prüfauftrag und im vorbereiteten Führerschein bezeichneten Person identisch ist, kann der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer anhand einer Duldungsbescheinigung mit Lichtbild ebenso zuverlässig vornehmen wie anhand eines Personalausweises oder eines (ggf. ausländischen) Reisepasses (vgl. für Reiseausweise mit dem Vermerk, dass die Angaben auf eigenen Angaben beruhten: VGH München, Beschluss vom 05.11.2009, a. a. O.; VG Stade, Beschlüsse vom 24.3.2003 - 1 B 149/03 - juris und vom 29.7.2004 - 1 B 1167 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 17.04.2007, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

    1.3 Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stade mit Beschluss vom 24. März 2003 (InfAuslR 2003, 243) eine Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO verpflichtet, die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr unter Übersendung des vorbereiteten Führerscheins mit der Prüfung einer anerkannten Asylbewerberin zu beauftragen, die über einen im Bundesgebiet ausgestellten Reiseausweis verfügte, der den Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" enthielt.
  • VG Köln, 26.07.2013 - 11 K 6360/12

    Aufenthaltsgestattung, Fahrerlaubnis, Führerschein, Identitätsnachweis, Duldung

    Als ausreichend für den nach § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV zu führenden Nachweis wurde ein Reisedokument im Falle eines anerkannten Asylbewerbers erachtet, vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. November 2009, a.a.O.; VG Stade, Beschluss vom 24. März 2003 - 1 B 149/03 -, (juris).
  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 K 613/11

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; amtlicher Nachweis über Tag und Ort der

    Als ausreichend für den nach § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV zu führenden Nachweis wurde ein Reisedokument im Falle eines anerkannten Asylbewerbers erachtet (BayVGH, Beschluss vom 5. November 2009, a.a.O.; VG Stade, Beschluss vom 24. März 2003 - 1 B 149/03 -, juris) sowie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die von der Ausländerbehörde gemäß § 24 AuslG erteilt worden war, so dass die Versagungsgründe des § 8 Abs. 1 AuslG, insbesondere der Nr. 4 (ungeklärte Identität des Ausländers) und die Ausnahmemöglichkeiten nach § 9 Nr. 3 AuslG Gegenstand der Prüfung vor der Erteilung gewesen sein dürften.
  • VG Stade, 29.07.2004 - 1 B 1167/04

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Nachweis der Identität

    Mit Schreiben vom 23. Juni 2004 legte der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und bezog sich zur Begründung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 24. März 2003 (1 B 149/03).
  • VG Stade, 28.01.2013 - 1 A 1845/12

    Erfüllung der Anforderungen des § 21 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FeV durch Vorlegen einer

    Die vorliegende Fallgestaltung ist deswegen nicht vergleichbar mit den Fällen, die den Entscheidungen der Kammer in den Beschlüssen vom 24. März 2003 (-1 B 149/03 -, juris) und vom 29. Juli 2004 (- 1 B 1167/04 -, juris) zu Grunde lagen und bei denen die Bewerber um eine Fahrerlaubnis Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 - GFK - bzw. eines Ausweisersatzes nach § 39 Abs. 1 AuslG waren.
  • VG Schleswig, 22.01.2007 - 3 A 124/06
    Dem Reiseausweis kann daher die Identifikationsfunktion auch im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung nicht abgesprochen werden (ebenso im Ergebnis VG Stade, Beschluss vom 24.03.2003, 1 B 149/03; VG München, Beschluss vom 05.08.2004, M 6 bE 04.3292).
  • VG Hamburg, 01.09.2011 - 15 K 3373/09

    Fahrerlaubnis, Identitätsnachweis, Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde,

    Angesichts dieser Identifikationsfunktion genügt das Papier zum Nachweis der in § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV geforderten Angaben (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 - siehe auch VG Stade, Beschluss vom 24.03.2003 - 1 B 149/03 - und Beschluss vom 29.07.2004 - 1 B 1167/04 -, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2007 - 7 K 2840/06 -).
  • VG Arnsberg, 30.10.2008 - 6 K 159/08

    Ausweisersatz als amtlicher Nachweis i.S.d. § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 1

    vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2007 - 3 A 161/06 - siehe auch VG Stade, Beschluss vom 24.03.2003 - 1 B 149/03 - und Beschluss vom 29.07.2004 - 1 B 1167/04 -, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2007 - 7 K 2840/06 -.
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